PR-Geschichte Nr. 3 Klagen Sie einfach
Hans Hansen auf Pixabay
wie man mit Prozessen in die Presse kommt …
Vor Gericht zu ziehen entwickelt sich zu einer Art Volkssport. Und manche Klagen sind ungeheuer öffentlichkeitswirksam. So wie die des 25-jährigen Juristen aus dem Rheinland, der in Eichstätt gegen die blauen Parkschilder mit dem Zusatz „Nur für Frauen“ vor Gericht zog. Das Verfahren wurde in beiderseitigem Einverständnis zwar eingestellt, aber Recht hat der junge Advokat insofern bekommen, als dass die Schilder nach der Straßenverkehrsordnung lediglich Empfehlungscharakter haben dürfen. Ob es je Knöllchen für männliche Parker gegeben hat, war meines Wissens nicht Gegenstand der Verhandlung. Die Stadt Eichstätt will jetzt weiße Schilder anschaffen und diese zusätzlich noch mit dem Wort „Bitte“ versehen.
So hat sich ein aufstrebender Jurist einen eigenen Prozess geschaffen und sich natürlich auch selbst vertreten. Eine perfekte Eigen-PR, von deren „Glanz“ auch Eichstätt etwas abbekommen hat. Weniger Aufsehen in der Presse erregte die Klage eines Bundeswehrsoldaten, der gerne längeres Haupthaar im Dienst tragen wollte und sich gegenüber den Soldatinnen in den Bundeswehr benachteiligt fühlte. Er verlor den Prozess.
Bevor andere mit weiteren Abstrusitäten vor Gericht ziehen, hätte ich einen Vorschlag für eine positive Stadt-PR: Statt über Ampelmännchen zu diskutieren − die Korschenbroicher wollen allen Ernstes einen gender- und gewaltverbotmäßig absolut unkorrekten Schützenbruder mit Holzgewehr – könnte die Stadt Düsseldorf ihren Anti-Diskriminierungswillen mit einer dritten Geschlecht-Ampel krönen. Die würde sehr gut in eine Zeit passen, in der alle Welt ein Zeichen setzt. Und dieses Zeichen würde sogar noch rund um die Uhr leuchten. Auch über Zebrastreifen sollten die Stadtoberen wegen der offenkundigen Schwarz-Weiß-Problematik nachdenken. In Belgien ist man mancherorts schon weiter. Dort gibt es die Straßenmarkierungen schon in Bunt. Die köstliche belgische Schokolade ist jedoch nach wie vor braun.